GAMMA + CO. GMBH
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

 

1.1.

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Version für sämtliche Warenlieferungen von Gamma & Co. GmbH. Der Kunde ist jederzeit berechtigt bei der Gamma & Co. GmbH ein Exemplar der aktuell gültigen allgemeinen Verkaufsbedingungen zu verlangen.

 

1.2. Preise

Die Preise verstehen sich in Schweizerfranken, exkl. MWST. Zur Anwendung kommen die zur Zeit der Bestellung vereinbarten Preise.

 

1.3. Lieferung

Verpackung und Versand sind unserer Wahl überlassen. Sie werden von uns verauslagt und weiterberechnet. Der Versand erfolgt unversichert für Rechnung und auf Gefahr des Käufers unabhängig von der Frachtzahlung. Wir sind berechtigt, unsere Lieferverpflichtung in Teillieferungen zu erfüllen.

 

1.4. Liefertermine

Die Liefertermine einzuhalten ist unser oberstes Bestreben. Die bestätigten Termine sind Richttermine. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annullierung des Auftrages. Betriebsstörungen, Materialmängel, Arbeitsaufälle sowie Störungen in Folge höherer Gewalt entbinden von Termineinhaltungen. Sämtliche Forderungen gegen uns wegen verspäteter Lieferung werden abgelehnt.

 

1.5. Bestellungsausführung

Auf Abruf bestellte Waren müssen innert der festgelegten Frist abgenommen werden. Die Annullierung oder Sistierung von Aufträgen durch den Besteller ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich. Bei Bestellungswiderruf von Spezialausführungen müssen auf alle Fälle die bereits aufgelaufenen Kosten bezahlt werden. Alle Abbildungen und Massangaben sind stets unverbindlich: Unsere Montage- und Installationsanweisungen sind unbedingt einzuhalten.

 

1.6. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsbeträge verstehen sich netto und sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist können auf offenen Beträgen Verzugszinsen in marktüblicher Höhe verrechnet werden. Gamma & Co. GmbH ist in solchen Fällen berechtigt den Kunden nur noch gegen Vorauszahlung zu beliefern.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Gamma & Co. GmbH bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Warenlieferung inkl. sämtlicher in Zusammenhang mit den Warenlieferungen entstandenen Nebenkosten Eigentümerin der Waren. Solange nicht alle ausstehenden Forderungen bezahlt sind, ist die Gamma & Co. GmbH berechtigt, auf Kosten des Kunden einen Eigentumsvorbehalt an den ausgelieferten Waren eintragen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, welche den mit dem Eigentumsvorbehalt verfolgten Zielen zuwider handeln.

 

8. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche

Gamma & Co. GmbH gewährt dem Kunden gemäss den nachfolgenden Bestimmungen während 24 Monaten ab Auslieferungsdatum eine Garantie gegen Produktions- oder Materialfehler der ausgelieferten Waren.

 

8.1

Ist die Ware mangelhaft, so hat der Kunde innert 14 Tagen nach Erhalt der Sendung der Gamma & Co. GmbH hierüber schriftlich Mängelrüge zu erstatten.

 

8.2

Der Garantieanspruch des Kunden gilt nicht für Mängel infolge natürlicher Abnützung, insbesondere bei Verschleissteilen oder für Mängel, welche aus unsachgemässer Behandlung resultieren. Gamma & Co. GmbH schliesst jegliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche aus, falls der Kunde oder Drittpersonen, welche von Gamma & Co. GmbH nicht vorgängig autorisiert wurden, Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Waren vornimmt.

 

8.3

Für Mängel welche später als 6 Monate nach der Auslieferung auftreten, schliesst die Gamma & Co. GmbH jegliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche aus.

 

8.4

Erweist sich eine Mängelrüge als berechtigt, so kann Gamma & Co. GmbH nach eigener Wahl die Mängelbehebung durch Reparatur der mangelhaften Ware oder durch Lieferung von neuer, mangelfreier Ware, vornehmen.

- Rücksendung von Produkten gegen Gutschrift kann nur dann erfolgen, wenn wir unser Einverständnis zur Rücksendung gegeben haben. Der Rücksendung in ungeöffnetem, einwandfreiem Zustand, ist auf jedem Fall unsere Originalrechnung und der Zahlungsbeleg beizufügen.

- Eine Gutschrift erfolgt als Warengutschrift zu 100 % (abzüglich Prüfungs- und Kontrollaufwand). Eine Bargutschrift wird zu maximal 70 % des Warenwertes (abzüglich Prüfungs- und Kontrollaufwand) gewährt. Wenig gebräuchliche Artikel oder Sonderanfertigungen werden nicht retour genommen.

 

8.5

Jeder weitere Anspruch des Kunden wegen mangelhafter Ware, insbesondere auf Auflösung des Vertrages, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz für direkte oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.

 

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Baden.

 

 

(Stand Februar 2015)